Eberhard Karls Universität Tübingen - Me
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Die Besetzung erfolgt im Angestelltenverhältnis, sofern die zu berufende Person nicht bereits verbeamtet ist. Die Professur steht nach 50 Abs. 2, Satz 1, Nr. 5 LHG zur Förderung besonders qualifizierten Nach...